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Wo darf ich im Naturland baden?
Das Baden ist grundsätzlich überall erlaubt, ausgenommen sind jedoch Gewässer in Schutzgebieten oder auf Privatgrund.
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geertweggen - Fotolia.com
Ist es beim Wandern erlaubt Privatwege zu nutzen, darf ich im Wald Pilze sammeln und muss ich meinen Hund an der Leine führen? Wer sich bei Ausflügen in die Natur schon einmal solche Fragen gestellt hat, kann sich glücklich schätzen: denn der Naturland-Knigge liefert die passenden Antworten. Klicken Sie hinein und informieren Sie sich über die Do's und Don'ts im Naturland Niederösterreich!
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Das Baden ist grundsätzlich überall erlaubt, ausgenommen sind jedoch Gewässer in Schutzgebieten oder auf Privatgrund.
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bhossfeld auf Pixabay
Campen liegt im Trend. Wir zeigen Ihnen, was Sie beim naturfreundlichen Urlauben beachten sollten.
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Anrita1705 auf Pixabay
Die Gewässer im Naturland laden zu vielfältigen Aktivitäten ein. Dabei ist einiges zu beachten.
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Pixabay
Das abgelassene Wasser aus Schwimmbecken gilt als Abwasser und muss entsprechend entsorgt werden.
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Robert Kneschke - Fotolia.com
Ja, mit Ausnahme von Gewässern in Schutzgebieten oder auf Privatgrund.
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Nationalpark Donauauen - Franz Kovacs
In Österreich ist es grundsätzlich jedem gestattet, öffentliche Gewässer zu benutzen. Damit ist auch das Befahren mit Booten erlaubt.
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noobiel - Fotolia.com
Der Verbrauch von Wasser steigt. Gleichzeitig wird es immer trockener. Wir geben Tipps zum nachhaltigen Umgang mit dem blauen Gold.
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Michael Pollak / flickr.com
Nein, das „wilde“ Campieren außerhalb von dafür vorgesehenen Anlagen ist in Niederösterreich nicht erlaubt.
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Michael Hoffmann CC BY 3.0 Wikipedia
Wer in der Natur von einem Gewitter überrascht wird, sollte ein paar Grundregeln beachten. Nicht alle gut gemeinten Ratschläge schützen.
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Wokandapix auf Pixabay
Niederösterreich verfügt über eine gute Abfallentsorgung. Trotzdem landet immer noch Müll in der Natur - mit gravierenden Folgen für Tiere und Lebensräume.
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Joyota auf pixabay
Auf Privatgrund ist das Befahren nur mit Zustimmung der Grundeigentümer erlaubt.
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Manuela Gößnitzer
In Naturschutzgebieten ist grundsätzlich jeder Eingriff verboten. Sie dürfen nur auf bestimmten Wegen betreten werden.
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Photogrevy - Fotolia.com
Nein, es handelt sich dabei um Privatbesitz, der von nicht Jagdberechtigten nicht betreten werden darf.
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S. Plodek-Freimann
Sie blühen in den schönsten Farben und besitzen oft prächtige Früchte. Doch Vorsicht, auch bei uns gibt es Pflanzen, von denen zumindest bestimmte Teile so giftig sind, dass sie dem Menschen gefährlich werden können.
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smblake auf Pixabay
Die NÖ Artenschutzverordnung verbietet unter anderem das Ausgraben, Erwerben und Weitergeben von geschützten Pflanzen.
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erstudiostok - Fotolia
Holz sammeln im Wald wird zur Alternative zu steigenden Energiepreisen. Doch Holz darf nicht einfach gesammelt werden.
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Julia HalleFotoFan – flickr.com cc BY SA 2.0
Scheinbar verlassene Jungvögel sind meist nicht auf menschliche Hilfe angewiesen. Nur in Ausnahmefällen sollte man sie versorgen oder gar mitnehmen.
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mac231 auf Pixabay
Lager- und Grillfeuer sind erlaubt, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind.
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