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Wo darf ich im Naturland mit dem Mountainbike fahren?

Auf Privatgrund ist das Befahren nur mit Zustimmung der Grundeigentümer erlaubt.

Radfahrer im wald

Die Haftungsfrage im Falle eines Schadens ist noch nicht zufriedenstellend geregelt.

Mountainbiken ist ein beliebter Breitensport geworden. In Niederösterreich sind schätzungsweise 150.000 Menschen auf Stollenreifen unterwegs. Auf der Suche nach der ultimativen Strecke erobern die SportlerInnen immer neue Reviere.

Fahren im Wald nur mit Zustimmung

2021 wurden in Österreich rund 490.000 Fahrräder verkauft, davon sind etwa die Hälfte E-Bikes. Doch das Biken - egal ob mit Motor oder "nur" mit Muskelkraft" - ist nur auf genehmigten Routen erlaubt, im Wald bedarf es der Zustimmung der Grundeigentümer. Das Forstgesetz ermöglicht zwar allen, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten, das generelle Befahren mit einem Fahrrad ist aber verboten.

Erlaubt ist alles, was man unter „Gehen“ versteht, also auch Klettern, Tourengehen und Langlaufen. Das Befahren, Reiten oder Campieren hingegen ist nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin möglich.

Klare Regelungen im öffentlichen Bereich

Das Befahren von landwirtschaftlich genutzten Flächen ist ebenfalls zustimmungspflichtig. Parks und öffentliche Grünanlagen werden durch die jeweiligen ortspolizeilichen Verordnungen geregelt. Auch hier ist Mountainbiken grundsätzlich verboten, außer die Wege sind ausdrücklich zum Radfahren freigegeben. Die Benützung öffentlicher Straßen steht jedem offen. Es gibt aber Verkehrswege, die für den Radfahrverkehr gesperrt sind, wie etwa Autobahnen, Schnellstraßen oder Fußgängerwege. Grundsätzlich gilt auf öffentlichen Straßen die Straßenverkehrsordnung.

Ungelöste Haftungsfrage

Ein weiterhin ungelöstes Problem ist die Haftung, wenn sich RadfahrerInnen bei der Ausübung ihres Sports verletzen. Wird ein Biker durch einen herabfallenden Ast getroffen, haftet derzeit nämlich der Grundeigentümer oder die Grundeigentümerin. Die Folgen sind Betretungsverbote und Sperren von Routen. Die Freizeitnutzung des Waldes und somit auch das Befahren von Forststraßen und Waldwegen sollte so geregelt werden, dass sie auf eigene Gefahr erfolgt. Das gilt insbesondere für waldtypische Gefahren, zu denen herabhängende Äste oder die mangelnde Stand- oder Bruchfestigkeit von Bäumen zählen. Gefahren durch das freie Bewegen in der Natur sollten zum allgemeinen Lebensrisiko gehören, das nicht auf Grundeigentümer abgewälzt werden können sollte.

Radfahrer

Mountainbiken ist für schätzungsweise 150.000 Menschen in NÖ zum Breitensport geworden.

Gäste in der Natur

In jedem Fall ist Rücksichtnahme und vorausschauendes Fahren besser als juristische Probleme nach einem Unfall. Alpenverein und Naturfreunde appellieren an alle RadfahrerInnen, sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten und sich wie Gäste in der Natur zu verhalten. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, sich an markierte Strecken und Absperrungen zu halten, auf halbe Sicht zu fahren und Rücksicht auf FußgängerInnen zu nehmen.

Tourennetz in NÖ ist gut ausgebaut

Das Netz an Mountainbike-Routen ist in Niederösterreich über 5.000 Kilometer lang. Der Trend geht weg von der Nutzung von Forststraße und Wanderwegen hin zu sogenannten Singletrails und Trailareas mit verschiedenen, abwechslungsreichen Strecken. In den einzelnen Landesvierteln stehen eine Reihe von Strecken zur Auswahl.