Wohin mit Wasser aus dem Pool?
Das abgelassene Wasser aus Schwimmbecken gilt als Abwasser und muss entsprechend entsorgt werden.
Abwässer aus Schwimmbädern wie Filterrückspül-, Beckenentleerungs- und Reinigungswässer enthalten meist Rückstände von Desinfektionsmitteln, Bioziden und anderen chemischen Hilfsmitteln. Diese können in Gewässern, im Boden und in der Kläranlage unerwünschte Nebenwirkungen haben. Die Maßnahmen bei der Entsorgung betreffen übrigens auch Pools, die mit Aktivsauerstoff behandelt werden. Das Wasser kann Chemikalien wie etwa Sulfat aus Persauerstoffverbindungen enthalten.
Stark belastete Wässer gehören in den Kanal
Abwässer aus einer chemisch-physikalischen Aufbereitung, also etwa Spül-, Reinigungs- und Filterrückspülwässer, müssen nach Absprache mit dem Kanalbetreiber in einen Kanal mit einer anschließenden Abwasserreinigungsanlage eingeleitet werden. Die Einleitung in den Regenwasserkanal ist hingegen für diese Art von Abwässern nicht zulässig. Hier gibt es meist keine Reinigung des Abwassers, sondern eine direkte Abgabe an den natürlichen Wasserkreislauf.
Einleitung in Gewässer oder Versickerung
Beim Beckenwasser ist der Gehalt an Restchlor entscheidend. Der Anteil an aktivem Chlor soll unter 0,05 mg pro Liter liegen. Das ist in der Regel 48 Stunden nach der letzten Zugabe von Desinfektionsmitteln der Fall. Dann kann das Wasser am eigenen Grund flächig versickert oder in den Kanal eingeleitet werden. Bei einer Flächenversickerung ist darauf zu achten, dass der Boden genügend sickerfähig ist, um das Wasser aufzunehmen und dass keine fremden Rechte verletzt werden. Eine Einleitung darf nur ohne bauliche Maßnahmen erfolgen. Die Einleitung in die Regenwasserkanalisation ist nach Absprache mit dem zuständigen Kanalisationsbetreiber vorzunehmen.
Das Grundwasser ist tabu
Die Einleitung darf allerdings zu keiner Beeinträchtigung von anderen Grundstücken etwa durch Vernässung führen, keine Temperaturerhöhung im Gewässer bewirken und keine Erhöhung der Wasserführung um mehr als 10 Prozent verursachen. Ebenfalls erlaubt ist die Einleitung in den Regenwasserkanal in Absprache mit dem Betreiber. Eine direkte Einbringung von Beckenwasser in das Grundwasser etwa über einen Schacht ist nicht erlaubt.
Vorsicht bei Kleinkläranlagen
Bei eigenen Kleinkläranlagen sollte vor einer Einleitung von Spül- und Reinigungswässern unbedingt Kontakt mit dem Hersteller aufgenommen werden. Oft sind diese Anlagen mit dem Chemikalienmix überfordert und bringen dann nicht mehr die notwendige Reinigungsleistung. Nicht mehr benötigte Schwimmbadchemikalien sind als Problemstoffe bei den entsprechenden Sammelstellen der Gemeinden abzugeben.
Weitere Informationen
Das Merkblatt des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes zur Ableitung von Spül-, Reinigungs- und Beckenwasser steht kostenlos als Download zur Verfügung.