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So reagieren Sie richtig bei Wildwechsel
Rund 74.000 Wildtiere sterben jährlich bei Kollisionen mit Fahrzeugen. Bei 377 Unfällen in Österreich gab es Personenschaden. Doch was ist bei einem Wildunfall zu tun?
Auf Niederösterreichs Straßen sterben pro Jahr rund 30.000 Wildtiere nach einem Unfall mit einem Auto. Bundesweit gibt es alle sieben Minuten einen Unfall mit einem Wildtier.
Mit der Wucht eines Elefanten
Viele AutofahrerInnen unterschätzen die Kräfte, die bei einem Zusammenprall mit einem Tier entstehen. Die Wucht, mit der ein Rothirsch bereits bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h auf eine Windschutzscheibe prallt, entspricht in etwa der Masse eines ausgewachsenen Elefanten, also etwa fünf Tonnen. Trifft man beispielsweise mit 50 km/h auf einen Rehbock, wirkt immerhin eine halbe Tonne auf Fahrzeug und FahrerIn, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht bereits zwei Tonnen.
Richtiges Fahrverhalten in der Dämmerung
In der Dämmerung ist das Risiko einer Begegnung mit Hase, Reh oder Wildschwein besonders groß. In der Zeit zwischen 18.00 und 6.00 Uhr ereignen sich besonders viele Wildunfälle. Speziell zu diesen Zeiten sollte in Zonen, die mit dem Gefahrenzeichen „Achtung Wildwechsel“ markiert sind, besonders vorsichtig gefahren werden. Die effektivste Maßnahme, um einem Wildunfall vorzubeugen, ist die Anpassung der Fahrgeschwindigkeit. Wenn tatsächlich ein Wildtier in Fahrbahnnähe auftaucht, sollte zunächst gebremst und anschließend abgeblendet sowie mehrmals gehupt werden. Moderne Bordcomputer verfügen über Assistenzsysteme, die den Fahrer oder die Fahrerin auch bei Dunkelheit rechtzeitig auf Tiere aufmerksam machen. Diese Systeme reduzieren rechtzeitig die Geschwindigkeit oder bringen das Fahrzeug sogar zum Halten.
Überblick bewahren im Fall einer Kollision
Ist der Zusammenstoß unvermeidlich, so muss gebremst und das Lenkrad gut festgehalten werden. Ein Ausweichmanöver ist weitaus riskanter als ein Zusammenstoß mit dem Tier. Das Auto kann ins Schleudern geraten und auf die Gegenfahrbahn gelangen. Nach der Straßenverkehrsordnung darf ein Fahrzeuglenker nicht jäh und für den nachfolgenden Fahrer überraschend abbremsen. Außerdem muss der Abstand zum voraus fahrenden Fahrzeug so groß sein, dass ein Anhalten auch dann möglich ist, wenn dieser plötzlich abbremst. Wer wegen eines Tieres bremst, riskiert im Falle eines Auffahrunfalls ein Mitverschulden.
Unfall mit Wildtier muss gemeldet werden
Nach dem Unfall muss die Gefahrenstelle unverzüglich abgesichert und die Polizei verständigt werden. Das heißt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern und eventuell verletzte Personen versorgen. Bei einem Wildschaden schreibt die Straßenverkehrsordnung eine unverzügliche Verständigungspflicht vor. Wird der Unfall nicht gemeldet, ist das strafbar. Getötetes Wild darf niemals mitgenommen werden. Durch eine rasche und korrekte Meldung des Unfalls wird der zuständige Jagdaufseher hinzugezogen und kann dann die notwendigen Schritte einleiten.
Nicht immer zahlt die Versicherung
Bei Wildunfällen bekommt man den Schaden am eigenen Auto nur dann ersetzt, wenn eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besteht. Ist man nur haftpflichtversichert, muss man für den gesamten Schaden selbst aufkommen. Ist am Unfall ein Haustier beteiligt, also etwa ein Pferd oder ein Rind, ist der Besitzer oder die Besitzerin des Tieres für den Schaden verantwortlich, der durch das Haustier entstanden ist.