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Kalzium und Magnesium im Trinkwasser
Wenn Sie an eine Wasserleitung angeschlossen sind, haben Sie das Recht, sich bei Ihrem Trinkwasserversorger, über die Ergebnisse der Kontrolluntersuchungen zu informieren.
Der Trinkwasserversorger hat umgekehrt die Verpflichtung, Sie zumindest einmal jährlich über die wichtigsten Inhaltsstoffe wie auch Gesamt- und Karbonathärte zu informieren. Die Trinkwasserverordnung regelt auch die Auskunfts- und Informationspflichten des Trinkwasserversorgers.
Erfragen Sie neben der Gesamthärte auch die Karbonathärte. Privatpersonen mit Einzelwasserversorgungsanlagen sollen in Ihrem eigenen Interesse ihr Wasser regelmäßig kontrollieren lassen. Eine seriöse Untersuchung beinhaltet auch die Bestimmung der Gesamt- und der Karbonathärte. Erst über einer Karbonathärte von 18 °dH ist für den Warmwasserbereich eine Enthärtung überlegenswert.
Privatpersonen mit Einzelwasserversorgungsanlagen sollten in ihrem eigenen Interesse ihr Trinkwasser regelmäßig kontrollieren lassen und sich um den einwandfreien baulichen Zustand ihres Brunnens bzw. ihrer Quelle kümmern. Eine Beurteilung, ob Wasser als Trinkwasser geeignet ist, lässt sich jedoch nicht alleine durch Bestimmen der Parameter „Gesamthärte“ und „Karbonathärte“ treffen.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Auskunftspflicht von Wasserversorgern und zu Trinkwasseruntersuchungen.
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