Wasserhahn

Was tun bei zu viel Chlorid?

Generell gilt es, zuerst die Ursachen der Erhöhung herauszufinden und durch vorsorgende Maßnahmen wie Entfernung der Verschmutzungsursache den Eintrag in die Trinkwasseranlage zu unterbinden.

Nur wenn vorsorgende Maßnahmen im Einzugsgebiet nicht möglich sind, ist als nächster Schritt eine Aufbereitung zu überlegen bzw. die Unterbindung der technischen Probleme (Korrosion) durch Änderung des Installationsmaterials zu überlegen. Eine Aufbereitung bringt stets auch Kosten- und Zeitaufwand für Wartung und Kontrollen. In Abwägung dazu ist die Verlegung des Brunnenstandortes bzw. der Quellfassung oft einfacher zu realisieren. Stehen mehrere Wasserfassungen zur Verfügung, kann eine Übergangslösung auch die Mischung von Wässern sein. Die Mischbarkeit der Wässer gemäß ÖVGW Richtlinie W 73 muss gegeben sein, da nicht alle Wässer ohne negative Nebenwirkungen mischbar sind.
Bitte beachten sie, dass Chlorid durch Abkochen nicht entfernt werden kann!

Bei Trinkwasserversorgern (Gemeindewasserleitung, Wassergenossenschaft, Wassergemeinschaft) muss der Richtwert in der Trinkwasserverordnung für Chlorid (200 mg/l) eingehalten werden. Wenn Überschreitungen auftreten, muss der Wasserversorger die Ursachen erheben und Maßnahmen ergreifen, um eine einwandfreie Wasserqualität für die AbnehmerInnen sicherstellen zu können. Trinkwasserversorger dürfen kein korrosives Wasser liefern.

Ursache klären und die Verschmutzungsquelle beseitigen

Auch bei Hausbrunnen oder Quellen ist zu klären, woher das Chlorid kommt. Liegen die Ursachen in der Landwirtschaft, so kann eine Reduktion der Kalidüngung im Einzugsgebiet des Brunnens die Belastung mit Chlorid verringern. Ist die Ursache Gär- oder Silagesaft, so ist davon auszugehen, dass nicht nur eine Belastung mit Chlorid gegeben ist, sondern auch eine bakterielle Belastung vorliegt. Die Versickerung bzw. Verschmutzung ist jedenfalls zu unterbinden.

Verlegung der Einzelwasserversorgungsanlage

Ist die Ursache der Winterdienst einer nahe gelegenen Straße, bietet sich besonders bei hochrangigen Straßen ein Wechsel des Brunnenstandortes an. Wird jedoch der gleiche Grundwasserkörper erschlossen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Chloridwerte nicht geringer sind, als beim alten Standort. Das liegt daran, dass Chlorid im Boden sehr mobil ist und sich rasch ausbreitet.

Wasserschutzgebiet

Es besteht auch für private Einzelwasserversorger die Möglichkeit, bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat ein Schutzgebiet für eine Trinkwasserversorgungsanlage bzw. eine Adaptierung eines bestehenden Schutzgebietes zu beantragen. In diesem Verfahren werden die Schutzzone und etwaige Verbote oder Einschränkungen der Nutzung festgelegt. Die Behörde bestimmt dabei auch, ob die Nutzungseinschränkung bzw. ein Minderertrag oder ein Mehraufwand so eklatant ist, dass dies den Betroffenen finanziell abzugelten ist. Es wird auch die Höhe der etwaigen Entschädigungszahlung im Verfahren festgelegt. Wird ein Wasserschutzgebiet durch die Behörde per Bescheid erlassen, so wird dieses als sogenanntes 'Wasserrecht' auch in das Wasserbuch eingetragen. Die Eintragung bewirkt u.a., dass sie bei diversen Bewilligungsverfahren, welche dieses Wasserrecht beeinflussen, automatisch als Partei verständigt werden.

Materialwahl

Bei Neubauten und Generalsanierungen empfiehlt es sich, die Auswahl der Materialien für die Hausinstallationen entsprechend der Wasserzusammensetzung zu treffen. Fragen Sie vor dem Kauf Fachfirmen über die Materialbeständigkeit Ihrer Produkte unter besonderem Hinweis auf die Richtwertüberschreitung. Sie können sich auch die Eignung der ausgewählten Rohre unter Vorlage Ihrer aktuellen Wasseranalyse bestätigen lassen. Alle Rohre, die im Trinkwasserbereich eingesetzt werden, müssen lebensmitteltauglich sein.

Rohre, welche die Prüfung nach ÖNORM B 5014 bestanden haben oder ein ÖVGW Zertifikat besitzen, sind lebensmitteltauglich. In der EU gibt es noch andere Normen und Zertifikate für lebensmittelechte Rohre, die zu erfüllenden Kriterien sind allerdings für die jeweiligen Länder verschieden. Lebensmitteltaugliche Rohre sind nicht leicht zu erkennen. Wenn das Rohr mit einer ÖVGW- oder DVGW-Prüfnummer versehen ist, sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Ansonsten lassen Sie sich ein Gutachten vorlegen, dass das Rohr gemäß ÖNORM B 5014 mit positivem Ergebnis geprüft ist. Produkte, die nach ÖNORM B 5014 zertifiziert sind, können Sie auch in der Zertifikatsdatenbank des Austrian Standards Institute (Normungsinstitut) abrufen.