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Weitere Rechtsgrundlagen zum Trinkwasser
Auch die Trinkwasser-Richtlinie der WHO und die Qualitätszielverordnung Chemie regeln die Qualität von Trinkwasser.
WHO Richtwerte für Trinkwasser (guidelines for drinking water)
Die Richtwerte (guideline value GV) der Trinkwasserrichtlinie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind so angesetzt, dass bei lebenslangem Genuss von Wasser kein signifikantes Risiko für Menschen besteht. Ein kurzfristiges Überschreiten der Grenzwerte bedeutet noch nicht, dass das Wasser nicht für Trinkzwecke geeignet ist. Allerdings sollen die Ursachen der Richtwertüberschreitung erhoben und beseitigt werden. Viele Nationen beziehen sich bei ihrer nationalen Gesetzgebung auf die Forschungsergebnisse und Richtwerte der WHO.
Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser (QZV Chemie GW)
Das Wasserrechtsgesetz (WRG) definiert in § 30 das Ziel, dass Grund- und Quellwässer flächendeckend so rein zu halten sind, dass sie als Trinkwasser verwendet werden können. Als Bewertungsmaßstab für tolerierbare Nähr- und Schadstoffkonzentrationen bzw. hinsichtlich des guten chemischen Zustandes sind Schwellenwerte in der Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser (QZV Chemie GW) festgelegt. Die Interpretationen, ab wann die Überschreitung des Schwellenwertes den guten chemischen Zustand gefährdet, sind in der QZV Chemie GW angeführt.