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Rechtliches zu Stickstoff
Die erlaubte Konzentration an Nitrat, Nitrit und Ammonium regelt die Trinkwasserverordnung.
Werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten, kann das Wasser ohne Gefährdung der Gesundheit getrunken oder verwendet werden.
Trinkwasserverordnung
Der Grenzwert (Parameterwert) für Nitrat liegt bei 50 mg/l. Der Grenzwert (Parameterwert) für Nitrit liegt bei 0,1 mg/l.
Dabei muss ergänzend folgende Bedingung erfüllt sein: Nitrat (mg/ l) : 50 + Nitrit (mg/ l) : 3 ≤ 1
Kurzfristige Überschreitungen des Nitritwertes durch technische Ursachen werden für maximal 6 Monate toleriert. Anmerkung in der Trinkwasserverordnung bzw. dem Lebensmittelcodex: "Dieser Wert (0,1 mg/ l) gilt jedenfalls am Ausgang der Wasserwerke. Für einen begrenzten Zeitraum, der maximal 6 Monate nicht übersteigen darf, ist eine Überschreitung des Parameterwertes bis 0,5 mg/l zulässig, falls sie technisch bedingt ist (z. B. bei Verwendung von verzinkten Werkstoffen bis zur Bildung einer entsprechenden Schutzschicht) und wenn sichergestellt ist, dass dieses Wasser nicht für die Zubereitung von Nahrung für Säuglinge verwendet wird.“
Der Richtwert (Indikatorparameterwert) für Ammonium liegt bei 0,5 mg/l. Sind im Untergrund ammoniumhältige Gesteine wie Tonminerale vorhanden, darf der Wert auf bis zu 5 mg/l ansteigen. Ab einem Ammoniumgehalt von 0,2 mg/l dürfen Chlorungsverfahren zur Dauerdesinfektion nicht angewendet werden. Da Ammonium auch ein chemischer Zeiger für menschlich verursachte Verschmutzungen ist, sollte die geogene Toleranz mit Bedacht und nie mutmaßlich angewendet werden.
Österreichisches Lebensmittelbuch Kapitel B1 Trinkwasser (Lebensmittelcodex)
Die Grenzwerte für Nitrat und Nitrit und der Richtwert für Ammonium entsprechen denen in der Trinkwasserverordnung. Trinkwasser mit bis zu 50 mg/l Nitrat bzw. bis 0,1 mg/l Nitrit ist als Trinkwasser auch für die Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet.
WHO-Richtwerte für Trinkwasser (guidelines for drinking water)
Für Nitrat gibt es einen Richtwert von 50 mg/l für kurzfristige Belastungen (short-term exposure), damit auch Flaschensäuglinge keinem Risiko bezüglich Methämoglobinämie ausgesetzt sind. Säuglinge, die nicht gestillt werden, sondern ausschließlich Flaschennahrung erhalten, sind hinsichtlich ihres Trinkwasserkonsums die potentiell gefährdetere Gruppe im Gegensatz zu voll gestillten Babys.
Achtung: Die Nitratmenge wird besonders in englischsprachigen Texten manchmal auch chemisch anders angegeben. 50 mg/l Nitrat (als 'nitrate-ion' NO3-) sind umgerechnet dann 11 mg/l Nitrat (als 'nitrate-nitrogen' N). Das gleiche gilt für die Nitritmenge: 3 mg/l Nitrit (als 'nitrit-ion') entsprechen dabei 0,9 mg/l Nitrit (als 'nitrit-nitrogen'). Für Nitrit existiert ein Richtwert von 3 mg/l für kurzfristige Belastungen (short-term exposure), damit auch Flaschensäuglinge keinem Risiko bezüglich Methämoglobinämie ausgesetzt sind. Ergänzend zur Einhaltung dieser Richtwerte muss auch die Summenbedingung erfüllt sein: Nitrat (mg/ l) : 50 + Nitrit (mg/ l) : 3 ≤ 1
Für Ammonium gibt es keinen gesundheitlich begründeten Richtwert, da die im Trinkwasser vorkommenden Mengen weit entfernt von gefährlichen Konzentrationen liegen. Es kann aber durch Ammonium zu Problemen bei der Wasseraufbereitung durch Chloraminbildung bei Chlorungsverfahren und zu Filterausfall bei Eisen/ Manganfiltern kommen. Weiters fungiert Ammonium als Depot bei einer möglichen Nitritbildung im Verteilungsnetz. In den Texten der WHO wird darauf hingewiesen, dass der Begriff „ammonia“ sowohl Ammonium (NH4) als auch Ammoniak (NH3) als chemische Verbindungen der Stickstoff-Wasserstoff-Formen inkludiert. Als Geruchsschwelle (Geruch nach Fäkalien und Abwasser) gibt die WHO einen Wert für Ammonium von 1,5 mg/l bei alkalischem pH-Wert an. Die Geschmacksschwelle für Ammonium liegt bei etwa 35 mg/l.
Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser (QZV Chemie GW)
Für Nitrat beträgt der Schwellenwert 45 mg/l, für Nitrit 0,09 mg/l und für Ammonium 0,45 mg/l. Die Interpretation, ab wann die Überschreitung des Schwellenwertes den guten chemischen Zustand gefährdet, ist in der QZV Chemie GW angeführt.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um Überdüngung und hohe Nitratwerte im Grundwasser wurde die Grundwasserschwellenwertverordnung sehr bekannt. Sie ist aber seit 2010 nicht mehr gültig und wurde durch die QZV abgelöst. Die Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser ist am 30. März 2010 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind die Verordnung über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe (Grundwasserschutzverordnung), BGBl. II Nr. 398/2000 und die Verordnung betreffend Schwellenwerte für Grundwasserinhaltsstoffe (Grundwasserschwellenwertverordnung), BGBl. Nr. 502/1991, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 147/2002, außer Kraft getreten.
Österreichisches Lebensmittelbuch
Kapitel B1 Trinkwasser (Lebensmittelcodex)
Das Lebensmittelbuch findet seine gesetzliche Verankerung im § 76 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG). Es hat eine lange Tradition als objektiviertes Sachverständigengutachten und stellt die Verbrauchererwartung dar. Bezüglich Nitrat, Nitrit und Ammonium gelten die gleichen Werte und Anmerkungen wie in der Trinkwasserverordnung. Trinkwasser mit bis zu 50 mg/l Nitrat bzw. bis 0,1 mg/l Nitrit ist als Trinkwasser auch für die Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet.
WHO-Richtwerte für Trinkwasser
(guidelines for drinking water)
Die Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind so angesetzt, dass bei lebenslangem Genuss von Wasser kein signifikantes Risiko für Menschen besteht. Ein kurzfristiges Überschreiten der Richtwerte bedeutet noch nicht, dass das Wasser nicht für Trinkzwecke geeignet ist. Allerdings sollen die Ursachen der Richtwertüberschreitung erhoben und beseitigt werden.
Für Nitrat gibt es einen Richtwert von 50 mg/l für kurzfristige Belastungen (short-term exposure), damit auch Flaschensäuglinge keinem Risiko bezüglich Methämoglobinämie ausgesetzt sind. Säuglinge, die nicht gestillt werden, sondern ausschließlich Flaschennahrung erhalten, sind hinsichtlich ihres Trinkwasserkonsums die potentiell gefährdetere Gruppe im Gegensatz zu voll gestillten Babys.
Achtung: Die Nitratmenge wird besonders in englischsprachigen Texten manchmal auch chemisch anders angegeben. 50 mg/l Nitrat (als 'nitrate-ion' NO3-) sind umgerechnet dann 11 mg/l Nitrat (als 'nitrate-nitrogen' N). Das gleiche gilt für die Nitritmenge: 3 mg/l Nitrit (als 'nitrit-ion') entsprechen dabei 0,9 mg/l Nitrit (als 'nitrit-nitrogen').
Für Nitrit existiert ein Richtwert von 3 mg/l für kurzfristige Belastungen (short-term exposure), damit auch Flaschensäuglinge keinem Risiko bezüglich Methämoglobinämie ausgesetzt sind.
Ergänzend zur Einhaltung dieser Richtwerte muss auch die Summenbedingung erfüllt sein:
Nitrat (mg/ l) : 50 + Nitrit (mg/ l) : 3 ≤ 1
Für Ammonium gibt es keinen gesundheitlich begründeten Richtwert, da die im Trinkwasser vorkommenden Mengen weit entfernt von gefährlichen Konzentrationen liegen. Es kann aber durch Ammonium zu Problemen bei der Wasseraufbereitung durch Chloraminbildung bei Chlorungsverfahren und zu Filterausfall bei Eisen/ Manganfiltern kommen. Weiters fungiert Ammonium als Depot bei einer möglichen Nitritbildung im Verteilungsnetz. In den Texten der WHO wird darauf hingewiesen, dass der Begriff „ammonia“ sowohl Ammonium (NH4) als auch Ammoniak (NH3) als chemische Verbindungen der Stickstoff-Wasserstoff-Formen inkludiert. Als Geruchsschwelle (Geruch nach Fäkalien und Abwasser) gibt die WHO einen Wert für Ammonium von 1,5 mg/l bei alkalischem pH-Wert an. Die Geschmacksschwelle für Ammonium liegt bei etwa 35 mg/l.
Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser
(QZV Chemie GW)
Das Wasserrechtsgesetz (WRG) § 30 definiert das Ziel, dass Grund- und Quellwässer flächendeckend so rein zu halten sind, dass sie als Trinkwasser verwendet werden können. Als Bewertungsmaßstab für tolerierbare Nähr- und Schadstoffkonzentrationen hinsichtlich des guten chemischen Zustandes sind Schwellenwerte in der Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser (QZV Chemie GW) festgelegt.
Für Nitrat beträgt der Schwellenwert 45 mg/l, für Nitrit 0,09 mg/l und für Ammonium 0,45 mg/l. Die Interpretation, ab wann die Überschreitung des Schwellenwertes den guten chemischen Zustand gefährdet, ist in der QZV Chemie GW angeführt.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um Überdüngung und hohe Nitratwerte im Grundwasser wurde die Grundwasserschwellenwertverordnung sehr bekannt. Sie ist aber seit 2010 nicht mehr gültig und wurde durch die QZV abgelöst. Die Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser ist am 30. März 2010 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind die Verordnung über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe (Grundwasserschutzverordnung), BGBl. II Nr. 398/2000 und die Verordnung betreffend Schwellenwerte für Grundwasserinhaltsstoffe (Grundwasserschwellenwertverordnung), BGBl. Nr. 502/1991, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 147/2002, außer Kraft getreten.