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Rechtliches zu Eisen und Mangan
Die erlaubte Konzentration an Eisen und Mangan regelt die Trinkwasserverordnung.
Werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten, kann das Wasser ohne Gefährdung der Gesundheit getrunken oder verwendet werden.
Trinkwasserverordnung
Der Richtwert (Indikatorparameterwert) für Eisen liegt bei 0,2 mg/l. Der Richtwert (Indikatorparameterwert) für Mangan liegt bei 0,05 mg/l.
Österreichisches Lebensmittelbuch (Kapitel B1 Trinkwasser)
Die Richtwerte für Eisen und Mangan entsprechen denen der Trinkwasserverordnung. Bei Einzelwasserversorgungsanlagen, die nicht mehr als 10 m³ Wasser am Tag abgeben, gelten aufgrund der kurzen Leitungsnetze Überschreitungen der Richtwerte als akzeptabel. Es dürfen bis zu 0,8 Milligramm Eisen und bis zu 0,2 Milligramm Mangan je Liter Wasser enthalten sein, wenn die Eisen- und Manganwerte geologisch bedingt sind und das Wasser ansonsten einwandfrei ist. Insbesondere Geschmack, Färbung, Trübe, Geruch und die bakteriologische Qualität müssen den Vorgaben der Trinkwasserverordnung bzw. des Lebensmittelbuches entsprechen. Bereits 0,3 mg/l Eisen (Fe2+) oder 0,1 mg/l Mangan können einen eigenartigen metallischen Geschmack verursachen.
Achten Sie bei Säuglingen, die nicht gestillt werden, auf den Mangangehalt, der sich aus der Summe von Milchpulver und Wasser ergibt. In Summe sollte der Mangangehalt 0,65 mg/l nicht überschreiten. Natürliches Mineralwasser mit der Kennzeichnung ‘geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung‘ darf bis zu 0,2 mg Mangan/l enthalten. Natürliches Mineralwasser darf bis zu 0,5 mg Mangan/l enthalten.
WHO - Richtwerte für Trinkwasser (Guidelines for Drinking Water)
Die maximalen Aufnahmemengen aus Trinkwasser, bis zu der es zu keinen gesundheitlichen Auswirkungen kommt, sind für Mangan mit 0,4 mg/l und für Eisen mit 2 mg/l errechnet.