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Winter im Naturland – das sollten Sie wissen!

Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei Skitouren, beim Eislaufen oder bei der Salzstreuung besonders achten sollten.

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Der Winter im Naturland bietet zahlreiche Möglichkeiten für Aktivitäten an der frischen Luft.

Die kalte Jahreszeit bringt im Naturland zahlreiche Möglichkeiten für Aktivitäten. In Österreich gibt es im Forstgesetz ein allgemeines Betretungsrecht, wonach man den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten darf.

Das Betretungsrecht gilt nicht überall

Erlaubt ist alles, was man unter „Gehen“ versteht, also auch Schneeschuhwandern, Langlaufen und Skitouren gehen. Die Nutzung von Wanderrouten, Forstwegen und Gemeindestraßen ist nur dann verboten, wenn darauf klar hingewiesen wird. Von diesem Betretungsrecht ausgenommen sind unter anderem Jungwälder und Skipisten, aber auch Wiesen und Felder. Bei Privatgrund ist grundsätzlich die Zustimmung des Besitzers oder der Besitzerin erforderlich.

Mehr dazu im Knigge Darf ich Privatgrund betreten

Schneeschuhwandern

Durch die tief verschneite Landschaft ziehen und dabei etwas für die Gesundheit tun: Schneeschuhwandern liegt voll im Trend. Im freien Gelände gibt es kaum Einschränkungen für Wanderungen. Rücksicht ist bei Privatgrund und in sensiblen Naturräumen geboten. Die niederösterreichischen Naturparke bieten ideale Voraussetzungen für Aktivitäten in der Natur.

Mehr dazu im Knigge Darf ich überall Schneeschuhwandern

Schneeschuhwandern

Schneeschuhwandern ist eine sanfte und naturfreundliche Form von Wintertourismus. Im Naturland NÖ gibt es dafür zahlreiche Möglichkeiten.

Skitouren gehen

Viele suchen abseits der überfüllten Pisten ihren Platz für sportliche Betätigung im Naturland. So lange der Aufstieg und die folgende Abfahrt im offenen Gelände erfolgt, ist rein rechtlich fast alles klar. Offen ist die Frage, ob sich Tourengeher bei Nutzung von präparierten Pisten ohne Liftkarte auf die Wegefreiheit berufen können oder ob die Piste dem Liftbetreiber gehört.

Mehr dazu im Knigge Darf ich überall Skitouren unternehmen

Eislaufen

Die Nutzung von öffentlichen Wasserflächen zum Eislaufen erfolgt in den meisten Fällen auf eigene Gefahr. Oft werden Seen und Teiche von Vereinen oder Gemeinden betreut. Es empfiehlt sich nur Flächen zu nutzen, bei denen eine regelmäßige Kontrolle der Eisstärke und der Befahrbarkeit erfolgt. Steht das Gewässer in Privatbesitz, so ist vor dem Betreten auch die Zustimmung der Grundbesitzerin oder des Grundbesitzers einzuholen.

Mehr dazu im Knigge Ist Eislaufen auf allen Gewässern erlaubt

Schneeschaufeln

Der Gehsteig muss bei privaten Grundstücken in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee geräumt werden und begehbar sein.

Schneeräumung und Winterdienst

Mit den ersten Schneeflocken beginnt auch die Zeit der Schneeräumung. Im Siedlungsgebiet müssen Gehsteige bei Schneefall begehbar sein und zwischen 6.00 und 22.00 Uhr vom Eigentümer oder der Eigentümerin geräumt werden. Wenn kein Gehsteig vorhanden ist, muss der Straßenrand in 1 Meter Breite freigelegt werden. Passiert durch schlechte oder fehlende Räumung etwas, können HausbesitzerInnen für Schäden haftbar gemacht werden. Meist  genügen die mechanische Räumung und das Streuen von Splitt oder Sand. Salz sollte nur unter bestimmten Bedingungen und an besonders exponierten Stellen verwendet werden. In vielen Gemeinden und Städten gilt sogar ein Salzstreuverbot.

Mehr dazu im Knigge Der nächste Winter kommt bestimmt