R. Burger
Schutzgebiet für Trinkwasserversorgung
Es besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat ein Schutzgebiet für Ihre Trinkwasserversorgung zu beantragen.
In diesem Verfahren werden die Schutzzone und Verbote bzw. Einschränkungen von Nutzungen festgelegt. Die Behörde bestimmt dabei auch, ob ein Minderertrag oder ein Mehraufwand durch die Nutzungseinschränkung so eklatant ist, dass dies den Betroffenen finanziell abzugelten ist. Es wird auch die Höhe der etwaigen Entschädigungszahlung im Verfahren festgelegt. Wird ein Wasserschutzgebiet durch die Behörde per Bescheid erlassen, so wird dieses als sogenanntes Wasserrecht auch in das Wasserbuch eingetragen. Die Eintragung bewirkt u.a. automatisch Parteienstellung bei Bewilligungsverfahren, welche dieses Wasserrecht beeinflussen.
Natürlich hat nach dem Wasserrechtsgesetz niemand das Recht, das Grundwasser zu verschmutzen. Sollten Sie eine offensichtliche Wassergefährdung beobachten, können Sie diese der zuständigen Polizeidienststelle oder der Bezirkshauptmannschaft melden. Es ist auch eine anonyme Anzeige möglich.