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Muss mein Hund im Naturland NÖ immer angeleint sein?
Nein, aber er sollte an der Leine geführt werden.
Um Gefahren für Wildtiere und ebenso für den Hund zu vermeiden, sollten Hunde im Wald, auf der Wiese und auf Feldern an der Leine geführt werden. In gekennzeichneten Freilaufzonen dürfen die Vierbeiner ohne Leine toben und spielen. In manchen Naturschutzgebieten ist die Mitnahme von Hunden jedoch generell verboten. Einen vorgeschriebenen Leinenzwang laut Gesetz gibt es innerhalb von Ortsgebieten.
Unser Naturland-Tipp
Bringen Sie weder Wildtiere noch Ihren Hund in Gefahr. Lassen Sie Ihren Hund deshalb an der Leine. Für den Freilauf empfehlen sich gekennzeichnete Freilaufzonen. Wenn Sie einen Ausflug in ein Schutzgebiet planen, sollten Sie sich vorab schlau machen, ob Hunde erlaubt sind. Hier finden Sie alle Informationen zu den NÖ Schutzgebieten und zugehörige Kontaktadressen.
Viele Gebiete, die unter Naturschutz stehen, haben eigene Regelungen für HundebesitzerInnen, um Konflikte zu vermeiden. Im Nationalpark Thayatal und im Nationalpark Donau-Auen sind Hunde immer an der Leine zu führen. Auch im Biosphärenpark Wienerwald sollten die Vierbeiner an der Leine sein. In den NÖ Naturparken sind Hunde nicht überall erlaubt. Im Wildnisgebiet Dürrenstein dürfen Hunde an der Leine ebenfalls mitgenommen werden – bei jeder geführten Wanderung darf ein angeleinter Hund teilnehmen.
Das sagt das Gesetz
Das NÖ Jagdgesetz besagt, dass wildernde Hunde und Katzen von JagdaufseherInnen im Jagdgebiet sogar getötet werden dürfen. Dies gilt auch für Hunde, die sich außerhalb des Einflussbereiches ihres Halters oder ihrer Halterin befinden und Wild verfolgen. Im Rahmen des Tierschutzgesetzes ist es verboten, Tiere auf andere Tiere zu hetzen. HundebesitzerInnen, deren Hunde Wild hetzen, machen sich somit strafbar.
Das NÖ Hundehaltergesetz regelt, dass Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet mit Leine oder Maulkorb geführt werden müssen. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen sogar immer mit Leine UND Maulkorb geführt werden. Allerdings gelten diese Bestimmungen nicht außerhalb des Ortsbereiches – also im Wald, auf Wiesen und Feldern. Trotzdem müssen HundehalterInnen sicherstellen, dass ihre Hunde keine Menschen oder Tiere belästigen.