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Ist Eislaufen auf allen Gewässern erlaubt?
Nur auf eigene Gefahr und mit Zustimmung der Grundeigentümer.
Die Nutzung von öffentlichen Wasserflächen zum Eislaufen erfolgt in den meisten Fällen auf eigene Gefahr. Steht das Gewässer in Privatbesitz, so ist vor dem Betreten auch die Zustimmung der Grundbesitzerin/des Grundbesitzers einzuholen.
Das sagt das Gesetz
In vielen Fällen werden Flächen auf Seen von Vereinen oder auch Gemeinden betreut und zum Eislaufen freigegeben. Es empfiehlt sich dringend, nur diese Flächen zum Eislaufen zu nutzen, da vor der Freigabe eine Kontrolle der Eisstärke und der Befahrbarkeit erfolgt und so das gefährliche Einbrechen vermieden wird. Den Anweisungen des jeweiligen Betreibers/der Betreiberin ist unbedingt Folge zu leisten. So ist etwa das Befahren von gesperrten Bereichen verboten. Generell gilt auch auf diesen Flächen eine Benutzung auf eigene Gefahr.
Bei nicht freigegebenen Gewässern empfiehlt es sich, auf das Betreten und Befahren zu verzichten. Wer auf diesen Flächen trotzdem eislaufen möchte, tut dies auf eigene Gefahr. Im Falle eines Unfalls besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Grundeigentümer/an die Grundeigentümerin. Eine Tafel mit der Aufschrift „Betreten verboten“ ist unbedingt zu beachten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist rechtlich gesehen eine Besitzstörung.
Unser Naturland-Tipp
Bevor man sich auf Natureis begibt, ist es unbedingt notwendig, sich über die Eisstärke zu informieren. Da das für Laien nicht einfach zu beurteilen ist, fragt man am besten bei der Gemeinde nach, ob die Fläche zum Eislaufen freigegeben ist. Auf keinen Fall sollte man bei ungewissen Eisverhältnissen oder nach Tauwetter das Eis betreten. Auch Eisflächen mit offenen Stellen, Rissen oder Sprüngen bergen hohe Einbruchgefahr. Wer abseits von vielbefahrenen Bereichen fährt, geht ein erhöhtes Risiko ein, einzubrechen. Daneben gibt es auf Natureis Stolperfallen durch tückische Unebenheiten oder eingefrorene Äste, die auch durch Schnee verdeckt sein können.
Das Tragen eines Helmes ist beim Eislaufen vor allem für Kinder sehr zu empfehlen, da die Gefahr besteht nach hinten zu stürzen und sich am Kopf zu verletzen. Droht man im Eis einzubrechen, legt man sich am besten auf den Bauch und versucht, aus der Gefahrenzone zu kriechen. Ist jemand eingebrochen, sollten sich die Helfer nur mit Seilsicherung durch eine zweite Person und in Bauchlage der Einbruchstelle nähern. Um derartige Unfälle zu vermeiden, sollte man sich immer nur dann auf natürliche Eisflächen wagen, wenn man wirklich sicher gehen kann, dass das Eis dick genug ist.