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Ist das Reiten im Naturland erlaubt?
Ja, aber nur mit Zustimmung der Grundeigentümerin/des Grundeigentümers oder auf gekennzeichneten Reitwegen.
Reiten ist eine sehr beliebte Sportart und eine naturverträgliche Art der Fortbewegung. Wanderreiten und sanfter Pferdetourismus zeichnen sich durch naturnahe Angebote, eine landschaftsschonende Erschließung sowie eine sozial und kulturell verträgliche Entwicklung aus.
Unser Naturland-Tipp
Viele Regionen in Niederösterreich sind ideale Ausgangspunkte für Reitausflüge. Reiten ist etwa im Wienerwald eine beliebte Freizeitaktivität. Der Biosphärenpark bietet zahlreiche Informationen und Tipps zu Touren und naturverträglichem Verhalten an. Dazu gehören ausführliche Reitkarten für die einzelnen Gemeinden im Biosphärenpark, die als Download zur Verfügung stehen.
Auch das Waldviertel eignet sich mit einem rund 1.000 Kilometer langen Netz an Reitwegen perfekt für Wanderreiten und ausgedehnte Ausritte. Für alle, die das Waldviertel am Rücken eines Pferdes entdecken wollen, haben sich drei Regionen auf die Interessen von PferdeliebhaberInnen spezialisiert. Das Pferdeparadies Waldviertler Hochland, die Pferderegion Nordwald und die Wanderreit- und Fahrregion Kampseen & Gföhlerwald bieten für die Gäste ein vielfältiges Programm an.
Das sagt das Recht
In Österreich gibt es ein allgemeines Betretungsrecht, wonach man bestimmte Flächen ohne besondere Erlaubnis betreten darf. Es gilt für öffentliche Wege, Straßen und Parks, für Wälder, Waldlichtungen, Waldwege und Forststraßen und für Schotterbänke an Flüssen und für Ödland oberhalb der Baumgrenze.
Eine über Erholungszwecke hinausgehende Benutzung wie etwa das Reiten ist nur mit Zustimmung der Waldeigentümerin/des Waldeigentümers und bei Forststraßen nur mit Zustimmung der Straßenerhalterin/des Straßenerhalters zulässig. In den meisten Fällen sind EigentümerIn und ErhalterIn ident. Eine Erlaubnis zum Reiten für die Allgemeinheit ist z.B. an einer entsprechenden Beschilderung erkennbar. Das Reiten auf öffentlichen Straßen ist grundsätzlich erlaubt, solange dies nicht ein anderes Gesetz (z.B. die Straßenverkehrsordnung) untersagt.
Vorsicht geboten ist bei Reitwegekarten, die nicht in Abstimmung mit den EigentümerInnen des Waldes herausgegeben wurden. Sie stellen keine grundsätzliche Erlaubnis zur Nutzung zum Reiten dar.