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Darf ich überall Ski-Touren unternehmen?
Im freien Gelände gibt es kaum Einschränkungen, auf präparierten Pisten ist die Rechtslage hingegen unklar.
Das Besteigen von winterlichen Berghängen mit entsprechender Touren-Ausrüstung wird immer beliebter. So lange Aufstieg und Abfahrt im offenen Gelände erfolgen, ist rein rechtlich fast alles klar.
Das sagt das Gesetz
Die Nutzung von Wanderrouten, Forstwegen und Gemeindestraßen ist nur dann verboten, wenn darauf klar und eindeutig in Form einer Beschilderung hingewiesen wird. Im Wald gilt auch in diesem Fall das Nutzungsrecht für Erholungszwecke, wie es im Forstgesetz festgehalten ist. Sperren aus jagdrechtlichen Gründen, im Zuge von Forstarbeiten und im Bereich von Aufforstungen sind natürlich auch durch TourengeherInnen zu befolgen.
So weitgehend ungetrübt das winterliche Vergnügen in diesem Fall ist, so prekär ist die Situation, wenn für den Aufstieg bei Skitouren präparierte Pisten genutzt werden. Der Versuch von Liftbetreibern, für die Benutzung der Pisten ein Entgelt zu verlangen, ist auf teilweise heftigen Widerstand gestoßen. Da die meisten Betreiber nicht gleichzeitig auch Grundeigentümer sind, ist das Einfordern dieses Entgeltes nur dann rechtlich gedeckt, wenn ein Pacht- oder Servitutsverhältnis besteht. „Normale“ SkifahrerInnen schließen durch den Kauf der Liftkarte einen Vertrag mit dem Liftbetreiber. Offen ist die Frage, ob sich Tourengeher ohne Liftkarte auf die Wegefreiheit berufen können oder ob die Piste dem Liftbetreiber gehört. Ein generelles Verbot von Skitouren wird schwer durchzusetzen sein, vorstellbar sind aber partielle Sperren, etwa aus Sicherheitsgründen. Ein praktikabler und rechtlich einwandfreier Umgang mit der Situation fehlt in jedem Fall.
Unser Naturland-Tipp
Der Umgang der Liftbetreiber mit Pistengehern ist unterschiedlich. Manche setzen nach wie vor auf ein Verbot, viele denken um und versuchen die TourengeherInnen ins Boot zu holen. In manchen Gebieten wird schon jetzt eine Pistenmaut eingehoben. Innovative Skigebiete versuchen es immer öfter mit eigenen Angeboten für Liebhaber dieser Trendsportart. Die Bahn auf die Schmittenhöhe in Zell am See etwa hat eine seit 15 Jahren stillgelegte Abfahrt für Skitouren aktiviert. Die Skigebiete in Wagrain, St. Johann im Pongau und Flachau bieten eigene kostenlose Routen für Touren an. Am Kitzsteinhorn gibt es an den Pistenrändern eigene Spuren für Touren.
Viele Experten gehen dennoch davon aus, dass in Zukunft eine Pistenmaut für Tourengeher zur Selbstverständlichkeit werden könnte. Tourengeher brauchen einen Parkplatz im Tal, machen von der Infrastruktur in den Skigebieten Gebrauch und profitieren in den häufiger werdenden schneearmen Wintern von der künstlichen Beschneiung ihrer Routen. Da ist eine Kostenbeteiligung für viele nur legitim. Ein konfliktfreies Nebeneinander von Skibetrieb und Tourengehen gibt es auf der Gemeindealpe bei Mitterbach, wo eine Tourengeher-Tageskarte 4,50 Euro und eine Tourengeher-Saisonkarte 49,- Euro kostet.
Unumstritten für ein harmonisches Miteinander aller Erholungssuchenden auf den Bergen sind die Pistenregeln für Tourengeher:
- Beachten Sie Warnhinweise und lokale Regelungen.
- Halten Sie sich an die Sperre einer Piste oder eines Pistenteils. Beim Einsatz von Pistengeräten oder bei Lawinensprengungen kann es zu lebensgefährlichen Situationen kommen.
- Steigen Sie nur am Pistenrand und hintereinander auf.
- Queren Sie die Piste nur an übersichtlichen Stellen und mit genügend Abstand zueinander.
- Befahren Sie frisch präparierte Pisten nur im Randbereich.
- Verlassen Sie die Pisten zu der vom Seilbahnunternehmen festgelegten Uhrzeit, spätestens aber bis 22.30 Uhr.
- Achten Sie auf gute Sichtbarkeit. Verwenden Sie bei Dunkelheit oder schlechter Sicht eine Stirnlampe und reflektierende Kleidung.
- Benützen Sie besonders für Pistentouren gewidmete Pisten.
- Hunde nicht auf Pisten mitnehmen.
- Ausgewiesene Parkplätze benützen und allfällige Parkgebühren entrichten.