Fonds unterstützt Biodiversität

Der Biodiversitätsfonds stellt 18 Millionen Euro für Umsetzungsprojekte zum Schutz der Biodiversität bereit.

Der Biodiversitätsfonds stellt 18 Millionen Euro für Umsetzungsprojekte zum Schutz der Biodiversität bereit.

Das Förderprogramm des Klimaministeriums hat den Erhalt, die Verbesserung und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Österreich zum Ziel und steht auch land- und forstwirtschaftlichen Betrieben offen. Es kann noch bis 7. Februar eingereicht werden.

Einreichung noch bis 7. Februar

Der Fonds ist als Ergänzung zum Agrarumweltprogramm ÖPUL und dem österreichischen Waldfonds zu sehen. Die Förderung richtet sich an NGOs, Universitäten, Betriebe und Gemeinden, aber auch Privatpersonen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die einen signifikanten Beitrag zum Schutz der Biodiversität leisten wollen.

Bis zu 100 Prozent Förderung

Eingereichte Projekte werden mit bis zu 100 Prozent der förderungsfähigen Kosten unterstützt und müssen bis längstens Ende 2025 umgesetzt und abgerechnet werden. Die aktuelle Ausschreibung umfasst ein Volumen von 18 Millionen Euro und hat zwei Schwerpunkte:

  • Umsetzungsprojekte zur Wiederherstellung von prioritären, beeinträchtigten Ökosystemen, insbesondere Moore, Feuchtgebiete und Sonderstandorte wie etwa Trockenrasen und Sanddünen
  • Umsetzungsprojekte zum Schutz gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume (Rote Liste Arten und Lebensräume)

Lebensraumvernetzung hat Vorrang

Projekte, die zur Lebensraumvernetzung beitragen, werden bevorzugt behandelt. Die fachlichen Grundlagen für die einzureichenden Projekte bilden insbesondere die Ergebnisse der Studien “Strategischer Rahmen für eine Priorisierung zur Wiederherstellung von Ökosystemen auf nationalem und subnationalem Niveau“ und “Priorisierung österreichischer Tierarten und Lebensräume für Naturschutzmaßnahmen“, die auf der Website des Umweltbundesamts zu finden sind.

So stellen Sie einen Antrag

Die Antragstellung hat bis 7. Februar 2024 ausschließlich online auf www.biodiversitätsfonds.at zu erfolgen. Das zentrale Element des Antrags ist die Projektbeschreibung bestehend aus Problemstellung, Projektziele, gewählter Umsetzungsansatz, Projektteam, Zeitplan, Kostenschätzung sowie und Self-Assessment. Die Antragsunterlagen werden anschließend von der KPC geprüft, von der Biodiversitäts-Kommission bewertet und im April 2024 vom Klimaministerium genehmigt. Nach der Genehmigung kommt es zum Vertragsabschluss mit der dafür zuständigen Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Die Auszahlung erfolgt mittels Vorauszahlung von 20 Prozent der bewilligen Fördersumme, Zwischenrate nach Abgabe eines Zwischenberichts und Restzahlung nach Projektabschluss inklusive Endbericht.

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