Was ist ein Europaschutzgebiet?
Natura 2000 ist ein Netzwerk von über 27.000 Schutzgebieten in der EU und Kernstück der europäischen Naturschutzpolitik.
Es hat das Ziel, die wertvollsten europäischen Arten und Lebensräume für uns und die Generationen nach uns zu erhalten. Die Bewahrung der biologischen Vielfalt liegt in unser aller Interesse und macht Natura 2000 zu einem Programm von immenser Bedeutung. Voraussetzung ist eine harmonische Koexistenz von Mensch und Natur durch Sicherung einer lebendigen Landschaft.
Zwei EU-Richtlinien
Rechtliche Grundlage für dieses europaweite Schutzgebietsnetz bilden zwei EU-Richtlinien: die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Zentrales Anliegen der beiden Richtlinien ist die Sicherung der biologischen Vielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tiere und Pflanzen. Für die Erhaltung dieser Lebensräume und Arten sind die geeignetsten Gebiete zu Natura 2000-Gebieten zu erklären.
Natura 2000-Schutzgebietsnetz
Mit dem EU-Beitritt hat sich Österreich verpflichtet, diese beiden Richtlinien umzusetzen und dafür ein Netz an Schutzgebieten auszuweisen. Die Gebietsauswahl erfolgte, wie es die österreichische Rechtslage vorsieht, durch die einzelnen Bundesländer. In Niederösterreich wurden auf diese Weise 20 Gebiete gemäß FFH-Richtlinie sowie 16 Gebiete gemäß Vogelschutzrichtlinie ausgewählt. Diese 36 Natura 2000-Gebiete umfassen insgesamt ca. 23 % der Landesfläche. Gemäß § 9 des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 wurden sie per Verordnung zu Europaschutzgebieten erklärt.
Weitere Informationen
- NÖ Naturschutzgesetz 2000
- Vogelschutzrichtlinie des Rates der Europäischen Union
- Flora-, Fauna-, Habitatrichtlinie (FFH) des Rates der Europäischen Union
- Umweltbundesamt