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Desinfektion mit UV Anlagen
Schlagen alle Versuche einer Sanierung des Wasserspenders fehl, bleibt als letzte Möglichkeit die Wasseraufbereitung.
Können die Ursachen für die bakteriologischen Probleme nicht behoben werden und bleiben auch durchgeführte einmalige Objektdesinfektionen erfolglos, muss das Wasser dauerhaft desinfiziert werden, um Trinkwasserqualität zu erreichen. Unter Desinfektion versteht man die irreversible Inaktivierung von pathogenen Mikroorganismen, die durch den Genuss von Wasser Erkrankungen verursachen können. Die Wirksamkeit der Desinfektion hängt stark von der chemisch-physikalischen Beschaffenheit des Wassers ab. Voraussetzung für das Funktionieren einer Desinfektion ist, dass das Wasser schon vor der Desinfektion chemisch und physikalisch den Anforderungen der Trinkwasser-Verordnung entspricht. Von einer wirksamen Desinfektion spricht man dann, wenn die Anzahl der Krankheitserreger um 99,99 Prozent vermindert wird.
Wasser wird mit Licht bestrahlt
UV-Anlagen sind derzeit für Einfamilienhaushalte das einzige praktikable Verfahren zur ständigen Desinfektion. Bei der UV-Desinfektion wird Wasser mit ultraviolettem Licht mit einer Wellenlänge von 253,7 Nanometern bestrahlt. Durch die Bestrahlung sterben die Mikroorganismen ab. Damit die Strahlung wirkt, ist eine Mindestfluenz (Strahlendosis) von 400 Joule/m2 gefordert. Damit werden 99,99 Prozent der Mikroorganismen abgetötet. Die Eignung des Wassers für eine UV-Desinfektion muss zunächst geprüft werden. Eine laufende Überprüfung und Reinigung der UV-Lampen ist notwendig. Die Lebensdauer des Brenners beträgt in der Regel 7.000 Stunden.
Zur Bemessung der Desinfektionsanlage sind folgende Parameter notwendig:
- Durchflussmenge (m3 Wasser/ Stunde)
- UV-Durchlässigkeit des Wassers (Trübe)
- Hydraulische Bedingungen in der UV-Kammer
Auch in optisch klarem Wasser können gelöste Stoffe durch Absorption eine Abnahme der Strahlungsstärke bewirken (z. B. Eisen- und Manganverbindungen, Huminsäuren). Für UV-Desinfektionsgeräte gibt es eine Typenprüfung gemäß ÖNORM M 5873-1 (Anlagen zur Desinfektion von Wasser mittels Ultraviolett Strahlen - Quecksilberdampf- Niederdruckstrahler).
Diese garantiert, dass eine biodosimetrische Prüfung erfolgt ist, also nachweislich mindestens 99,99 Prozent eines bestimmten Krankheitserregers abgetötet wurden.
Bei UV-Anlagen, die nicht dieser Ö-Norm entsprechen, kann nicht beurteilt werden, ob sie wirklich alle Krankheitserreger abtöten. Die Indikatorkeime, deren Vorkommen bei der Trinkwasseranalyse untersucht wird, sterben nämlich schon bei einer geringeren Strahlendosis ab als viele Krankheitserreger. Anlagen, die ein ÖVGW-Prüfzeichen besitzen, besitzen jedenfalls eine Typenprüfung gemäß Ö-Norm M 5873.