Darf ich ein Wespennest zerstören?

Das NÖ Naturschutzgesetz schützt alle freilebenden Tiere und somit auch Wespen und Hornissen.

Wespennest

Nach dem NÖ Naturschutzgesetz sind nicht nur Wespen, sondern auch ihr Nester geschützt

Wespen, Bienen oder Hornissen lösen bei manchen Menschen Panik aus. Viele fürchten den Stich dieser Insekten und reagieren bei ihrem Besuch mit Angriff. Doch die stechenden Flugobjekte sind besser als ihr Ruf. Als freilebende Tiere sind sie obendrein geschützt.

Wespen sind Nützlinge

Ein Volk fängt bis zu 5.000 Insekten und Fliegen pro Tag, um sie an die Larven zu verfüttern. Die erwachsenen Tiere ernähren sich von Pflanzen-, Obstsäften und Nektar. Neben der Schädlingsbekämpfung sind sie vor allem auch wichtige Bestäuber.

Nestbau oft in der Nähe des Menschen

Trockene Stellen in Dachböden, Gartenhütten, Heuschobern oder unter Dachvorsprüngen gehören zu ihren bevorzugten Nistplätzen. Bei Begegnungen mit Wespen und Hornissen gilt es Ruhe zu bewahren. Mit Vorsicht zu genießen sind nur die Gemeine Wespe und die Deutsche Wespe. Diese Arten schrecken nicht davor zurück, sich am gedeckten Tisch des Menschen zu bedienen. Alle anderen Wespenarten sind friedlich.

Abstand halten

Zu Konflikten kann es kommen, wenn Wespen sich oder ihre Brut bedroht glauben. Ein Mindestabstand zum Nest von fünf Metern sollte daher eingehalten werden. Auch im Spätsommer, wenn die Wespen sich unter Obstbäumen am Fallobst laben, sollte man vorsichtig sein.

Hornisse

Die Hornissenbestände gehen aufgrund der fortschreitenden Veränderung des Lebensraumes sowie falscher Vorurteile zurück.

Nur eingreifen, wenn unbedingt nötig

Im NÖ Naturschutzgesetz ist verankert, dass freilebende Tiere wie auch Wespen und Hornissen mit allen ihren Entwicklungsformen nicht mutwillig beunruhigt, verfolgt, gefangen, verletzt, getötet, verwahrt oder entnommen werden dürfen. Auch der Lebensraum freilebender Tiere, ihre Nist- und Brutstätten sind von menschlichen Eingriffen möglichst unbeeinträchtigt zu belassen. Wespen und Hornissen sind zwar nicht auf den Roten Listen der gefährdeten Arten zu finden, doch die Hornissenbestände gehen aufgrund der fortschreitenden Veränderung des Lebensraumes sowie falscher Vorurteile zurück.

Meist nur einjährige Mitbewohner

Oft ist es gar nicht notwendig, ein Wespennest zu entfernen. Spätestens wenn die Tage im Herbst kälter werden, stirbt das Volk ab. Nur die befruchteten Weibchen überwintern und gründen im Frühling als Königinnen ein neues Volk mit Arbeiterinnen. Allerdings an einem neuen Platz, denn Wespen nutzen ein altes Nest nicht für weitere Bruten. Manchmal gibt es auch die Möglichkeit, das Nest durch eine Abschirmung oder eine Flugumlenkung zu erhalten.

Bei Gefahr im Verzug hilft der Kammerjäger

Für das sachgerechte Entfernen von Wespennestern ist in begründeten Fällen der Kammerjäger zuständig. Bei Gefahr in Verzug, wenn die Nester sich in der Nähe von Kindergärten, Spielplätzen oder Pflegeheimen befinden, entfernen auch manche Feuerwehren ein Wespennest.