Bodenschutz

Nachhaltiger Bodenschutz räumt unseren nachfolgenden Generationen die Möglichkeit ein, weiterhin eine sorgsame Bodennutzung zu betreiben.

Nachhaltiger Bodenschutz ist wichtig um die Artenvielfalt in Niederösterreich zu unterstützen.

Bodenbündnis

(30.01.2018) Gemeinden, die dem Bodenschutz eine besondere Bedeutung beimessen, haben sich im Internationalen Bodenbündnis zusammengeschlossen. Auch Niederösterreich selbst ist assoziiertes Mitglied im Bodenbündnis und erklärt damit den sorgsamen Umgang mit dem Boden zu seinen Prämissen.

Beitrag der Bodenschutzanlagen zum Boden- und Klimaschutz

Bodenerosion durch Wind und Wasser wird weltweit als größte Gefahr für unsere Böden gesehen. Bodenverluste können dabei auch in Österreich massive Probleme bereiten, die durch die natürliche Bodenbildung in keiner Weise kompensiert werden können. Der Wassererosion wird über die freiwillige Teilnahme der Landwirtinnen und Landwirte am europäischen Agrarumweltprogrammen (ÖPUL) begegnet.

Im Rahmen der Grundzusammenlegung werden Windschutzgürtel vor allem in erosionsgefährdeten Gebieten Ostösterreichs angelegt. Mit der Anlage von Windschutzgürteln werden auch vielfältige andere Funktionen der Kulturlandschaft gestärkt, wie z.B. Erhaltung der Biodiversität durch Schaffung von Biotopverbundsystemen. Gleichzeitig wirken auch Maßnahmen zum Schutz gegen Wassererosion auf vielfältige Weise positiv zur Erhaltung der Multifunktionalität unserer Kulturlandschaft.

  • Die NÖ Agrarbezirksbehörde betreibt seit Jahrzehnten aktiven Bodenschutz und pflegt jährlich 900 Bodenschutzanlagen auf 200 ha, 30 ha kommen jährlich neu dazu. Der Gesamtbestand seit 1958 beträgt ca. 3.000 Hektar.
  • Durchschnittlich werden jährlich 20.000 Bäume und 80.000 Sträucher gepflanzt, die aus regionalem Saatgut gewonnen und in NÖ in einer eigenen Baumschule in Niederweiden bei Lassee produziert.

Bodenschutz in den Alpen

Ein Drittel des Landesgebietes oder 162 von 573 Gemeinden liegen in der Gebietskulisse der Alpenkonvention – einem internationalen Vertragswerk mit dem Ziel, eine nachhaltige Entwicklung im Alpenraum sicherzustellen. Die Alpenkonvention ist 1995 durch die Ratifizierung als internationales Übereinkommen in Kraft getreten. Die Regelungen wirken zum Großteil direkt, sind also verpflichtende Festlegungen für die Vertragsstaaten. Ein eigenes Protokoll wurde dem Thema Bodenschutz gewidmet. Darin wird festgehalten, dass der Boden in seinen natürlichen Funktionen, in seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie zur Sicherung seiner Nutzung zu erhalten ist. Ein sparsamer und schonender Umgang mit Böden wird postuliert.

Die Alpenkonvention (CIPRA) mit dem Bodenschutz-Protokoll ist zusätzlich zum NÖ Raumordnungsgesetz und dem NÖ Bodenschutzgesetz ein Rahmen, der festlegt, mit dem Boden in seiner Quantität als auch seiner Qualität sorgsam umzugehen. Im Rahmen der Tätigkeiten der CIPRA wurde eine eigene Rechtsservicestelle eingerichtet, wo von unabhängigen ExpertInnen allgemeine Rechtsauskünfte zu Fragen zur Alpenkonvention eingeholt werden können.